Ulrich Rechenberger

Architekt & Gutachter


Verkehrswert

Der Verkehrswert §194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der rechtlichen Gegebenheit und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstück oder des sonstigen Gegestands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Bodenwert

Der Bodenwert ist der Wert des Grundstücks. Er ist abhänging von Lage, Größe, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung des Grundstückes. Auskünfte zu Bodenwerten erteilen Katasterämter oder zuständige Gutachterausschüsse.

Sachwert

Der Sachwert wird ermittelt aus dem Boden-, Gebäude. und Aussenanlagenwert. Er ist die Basis für die Ermittlung des Beleihungswerts.

Ertragswert

Verfahren für die Wertermittlung von Renditeimmobilien. Setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und den langfristig erzielbaren Mieteinnahmen.

Liegenschafts- zins

Der Liegensschaftszinssatz ist gemäß Wertermittlungsverordnung dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Liegensschaftszinssätze sollen von den Gutachterausschüssen ermittelt werden.

Bodenrichtwert

Nach dem Baugesetzbuch sind die örtlichen Gutachterausschüsse verpflichtet, Bodenrichtwerte festzulegen. Dazu sammeln sie die Werte aller Verkäufe ein und berechnen den durchschnittlichen Preis. Danach werden in einer Sitzung anhand dieser Daten die Bodenrichtwerte ermittelt und in einer Bodenrichtwertkarte eingetragen.